Eignungsnachweis Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Am 01.08.2023 tritt die neue Ersatzbaustoffverordnung in Kraft.
Nach § 4 der EBV müssen Betreiber von Aufbereitungsanlagen, in denen mineralische Ersatzbaustoffe hergestellt werden, im Rahmen der Überwachung für jeden in der EBV geregelten Baustoff einen einmaligen Eignungsnachweis erbringen. Dieser Eignungsnachweis ist durch ein kompetentes Prüflabor durchzuführen und muss spätestens vier Monate nach Inkrafttreten der Norm, d.h. bis zum 01.12.2023 vorliegen. Der Nachweis erfolgt über einen ausführlichen Säulenversuch nach DIN 19528.
Das ibac bietet eine zuverlässige und professionelle Durchführung des Säulenversuches nach DIN 19528 als akkreditiertes Prüflabor an. Aufgrund des erwarteten, temporär hohen Auftragsaufkommens in Verbindung mit einer laborübergreifend begrenzten Kapazität für diese Versuche, möchten wir daher jetzt schon darauf hinweisen, Prüfungen zeitnah zu beauftragen und Prüftermine festzulegen.
Gerne senden wir auf Anfrage ein Angebot zu!
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